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Privatordination Perchtolsdorf

Ein Wahlarzt / Privatarzt ist ein Arzt für Allgemeinmedizin, Kinderarzt oder ein Facharzt, der keine Verträge mit dem Hauptverband der Sozialversicherungen bzw. Krankenkassen hat. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Etwa 7.500 Wahlärztinnen und Wahlärzte in ganz Österreich tragen mittlerweile einen wesentlichen Teil zur Sicherung unserer Gesundheitsversorgung bei.
Eine ausreichende ärztliche Versorgung wäre ohne Wahlärzte nicht möglich.

 

Ihre Vorteile

 

Sie wählen für Ihr Kind den Arzt / die Ärztin Ihres Vertrauens.

Alle im Punkt "Unser Service" genannten Leistungen und Features unserer Ordination

  • Als Wahlarzt nehme ich mir für Sie und Ihr Kind  sowohl für die sorgfältige Untersuchung, als  auch für das ausführliche Gespräch ausreichend Zeit.
  •  Für Sie jederzeit, auch an Wochenenden und in dringenden Fällen  nachts telefonisch erreichbar.
  • Sie erhalten bei uns kurzfristig einen Termin, den Sie ohne Wartezeit wahrnehmen können. 
    Selbst wenn  einmal ein dringender Notfall dazwischen kommen sollte, warten Sie und Ihr Kind nur die absolut notwendige Zeit in einem kindgerechten Wartebereich.
  • Flexible, auf unsere Patienten abgestimmte Ordinationszeiten. (z.B. Samstag vormittags).
  • Bei fachübergreifenden Problemstellungen arbeite wir mit ausgewählten und bewährten Spitzenmedizinern und hochqualifizierten medizinischen Einrichtungen zusammen. Wir organisiere für Sie die erforderlichen Termine und koordinieren mit Ihnen zeitoptimierte Abläufe.
  • Falls erforderlich organisieren wir für Ihr Kind kurzfristig einen Operationstermin, ein Mutter/Kind – Bett in den besten Krankenhäusern Wiens und Niederösterreichs, ein Herzultraschall, etc.
  • Medikamente, für die ich ein Rezept ausstelle, werden von den Apotheken genauso behandelt wie die eines Vertragsarztes: Sie bezahlen nur die Rezeptgebühr. 
    Das gleiche gilt übrigens auch für Überweisungen zu Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen und Labor Diagnostik. 
  • Da ich keinem Vertragsreglement und somit auch keiner Kontrolle durch Krankenkassen unterliege, bin ich bei Verordnungen und Therapievorschlägen ausschließlich an mein Wissen und meine Erfahrung als Fachärztin und Universitätsprofessorin gebunden und lediglich der optimalen Heilung bzw. Prophylaxe / Vorsorge Ihres Kindes gebunden. 

Bezahlung

  • Bei Konsultation eines Privatarztes erhält der Patient eine dem Leistungsumfang entsprechende Honorarnote, die zunächst zu bezahlen ist und in der Folge mit der Krankenkasse und  - falls vorhanden – mit der privaten Zusatzversicherung abgerechnet wird. 

  • Bargeldloses Zahlen: In unserer Ordination akzeptieren wir neben Bargeld auch Bankomat- und Kreditkartenzahlung.

  • Refundierung durch die Krankenkasse: Die Originalhonoranote mit dem Saldierungsvermerk (Zahlungsbeleg) schicken Sie bitte zunächst Ihrer Pflichtversicherung (Krankenkasse). Im Regelfall erhalten Sie 80% des üblichen Kassentarifes für die in Rechnung gestellten Leistungen refundiert.  Vergessen Sie nicht, von Ihrer Krankenkasse eine Bestätigung für die Vorlage bei der privaten Zusatzversicherung zu verlangen.

  • Kostenersatz durch die private Zusatzversicherung:  Je nach Tarifmodell übernimmt eine private Krankenversicherung  im Rahmen  des vereinbarten Leistungsumfanges auch Arzthonorare, so dass Sie im Endeffekt 100% des ausgelegten Honorars refundiert bekommen. 
    Sollten Sie noch keine Zusatzversicherung haben, liegen in unserer Ordination Informationen zu verschiedenen Anbietern auf. 

  • Jahresausgleich: Die Kosten für eine private Zusatzversicherung für Sie und Ihre Angehörigen, finden im Rahmen Ihrer steuerlichen Veranlagung (z.B. Einkommensteuererklärung) als Sonderausgabe  Berücksichtigung.

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